Lockdown – Regelungen

  • Sollte es nach den Osterferien wieder zu Schulschließungen kommen werden wir an dieser Stelle und über Sdui umgehend darüber informieren. Schulschließungen liegen NICHT im Verantwortungsbereich der Schule, sie können nur durch anordnungsberechtigte Behörden verfügt werden.
  • Notbetreuung für Kinder, die zu Hause nicht betreut werden können, findet nach derzeitigem Stand immer nach Voranmeldung statt. Bitte melden Sie Ihren Bedarf bis spätestens 12 Uhr des vorigen Werktages für den kommenden Werktag telefonisch (06742-4893) oder per Email an sekretariat@fritz-strassmann-schule.de an.

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